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EEG

Daten­meldungen so­wie EEG-Ver­gü­tungs­sät­ze

 

Gesamtzubau nach EEG geförderter PV-Anlagen


Die Bundesnetzagentur veröffentlicht die Summe der installierten Leistung aller geförderten PV-Anlagen, die am letzten Tag des jeweils vorangegangenen Kalendermonats im Geltungsbereich des EEG installiert waren:
 
Zum 30. November 2014 beträgt dieser Wert 38.128 MWp.
 
Der Wert setzt sich aus zwei Teilwerten zusammen. Zum einen wird die Anlagenleistung ermittelt, die seit 2010 durch das PV-Meldeverfahren der Bundesnetzagentur erfasst wird. Zum zweiten wird die Anlagenleistung ermittelt, die sich aus den Daten der Übertragungsnetzbetreiber von Anlagen, die vor 2010 in Betrieb genommenen wurden, ergibt.
 
Für den Zeitraum vom 1. Januar 2010 bis 30. November 2014 ergibt sich aus der Summe der installierten Leistung der bisher veröffentlichten Zahlen aus dem PV-Meldeverfahren der Bundesnetzagentur der folgende Wert:
 
Teilwert 1: 27.562 MWp.
 
Für den zweiten Teilwert, d.h. für PV-Anlagen, die vor dem 1. Januar 2010 in Betrieb genommen worden sind, werden die der Bundesnetzagentur vorliegenden Daten der Übertragungsnetzbetreiber des Abrechnungsjahres 2010 bezüglich der installierten Leistung der PV-Anlagen zu Grunde gelegt (siehe Anmerkung). Der gemäß § 31 Abs. 6 Nr. 3 EEG 2014 ermittelte Wert beträgt:
 
Teilwert 2: 10.566 MWp.
 
Anmerkung zum Teilwert 10.566 MWp
 
Der Gesamtzubau für PV-Anlagen bestimmte sich bis zum 31.07.2014 nach dem EEG 2012 aus den Daten der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) vor dem 01.01.2009 als ergänzender Teilwert und dem Zubau des PV-Melderegisters der Bundesnetzagentur ab diesem Zeitpunkt. Mit dem Inkrafttreten des neuen EEG 2014 am 01.08.2014 wurde gesetzlich festgelegt, dass der Gesamtzubau sich zukünftig aus den Daten der ÜNB vor dem 01.01.2010 und dem gemeldeten Zubau desPV-Melderegisters ab diesem Zeitpunkt zusammensetzt (§ 31 Abs. 6 Nr. 3 EEG 2014). Der Gesetzgeber trug mit dieser Änderung dem Umstand Rechnung, dass es im Jahre 2009 keine gesetzliche Sanktion in Form einer Vergütungskürzung zur Meldung im PV-Meldeportal gab. Dies führte dazu, dass im ersten Jahr der Meldepflicht weniger Anlagen gemeldet als in Betrieb genommen wurden. Die Differenz zu den ÜNB-Daten für das Abrechnungsjahr 2009 betrug 644 MWp. Diese Ungenauigkeit wird mit Wirkung zum 30.09.2014 behoben und die Zahl der gesamt installierten Leistung (Gesamtzubau) entsprechend nach oben gesetzt.
 
 

EEG-Fördersätze für PV-Anlagen


Die Bundesnetzagentur veröffentlicht quartalsweise die Summe der installierten Leistung aller geförderten PV-Anlagen, die der Ermittlung und Veröffentlichung der für das Folgequartal geltenden Fördersätze für PV-Anlagen dienen. Dabei werden Korrekturmeldungen zu bereits veröffentlichten Monatswerten berücksichtigt.
 
Die nachfolgende Tabelle enthält die diesem Wert zugrundeliegenden, teilweise korrigierten Monatswerte sowie die für das Folgequartal geltenden Vergütungssätze für PV-Anlagen.
 
EEG-Fördersätze Januar bis März 2015 (xls, 61 KB)
 
Zur Information werden unter dem folgenden Link zudem die von der Bundesnetzagentur in der Vergangenheit ermittelten Degressionssätze für PV-Anlagen bereit gestellt.
 
Archiv der Bestimmung von Degressions- und Vergütungsätzen der Vergangenheit